

Arbeitsgebiet Arbeitsrecht

Meine arbeitsrechtliche Beratung besteht in der außergerichtlichen und auch gerichtlichen Beratung von Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern im Individualarbeitsrecht. Anzuführen sind insoweit:
- Kündigungen und hiergegen gerichtete Kündigungschutzklagen aus betriebs- personen- oder verhaltensbedingten Gründen
- Änderungskündigungen
- Abmahnungen
- Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
- Aufhebungsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Direktionsrecht des Arbeitsgebers/Weisungen
Hier ist die Beratung ganzheitlich, d.h. im Licht der mitbestimmenden Regelungen des Sozialversicherungsrechts angelegt.